Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Präambel

Grundlage eines Vertrages oder einer Vereinbarung zwischen Andrea Wieland, www.schreibatelier-wieland.de (im folgenden Unternehmerin genannt) und ihren Auftraggebern (im Folgenden Kundin genannt) sind die vorliegenden Geschäftsbedingungen.

§ 2 Anwendungsbereich 

(2.1) Diese AGB gelten für alle mit der Unternehmerin geschlossenen Verträge.

(2.2) Die nachfolgenden Regelungen gelten ausschließlich. Abweichenden AGB einer Kundin wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende AGB einer Kundin gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt sind.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

(3.1) Zur Vorbereitung eines Angebots führt die Unternehmerin mit der Kundin ein telefonisches Erstgespräch. Nach dem Erstgespräch übersendet die Unternehmerin der Kundin ein Angebot inklusive Kostenvoranschlag (KVA). Das telefonische Erstgespräch und die Erstellung des KVA sind kostenfrei. 

(3.2) Die Auftragserteilung an die Unternehmerin bedarf der Schriftform.

(3.3) Mit Zugang der Annahmeerklärung der Unternehmerin bei der Kundin in Schriftform kommt der jeweilige Vertrag zustande.

(3.4) Die Kundin übermittelt der Unternehmerin alle zur Verfügung stehenden Angaben und Informationen, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind.

§ 4 Urheber- und Nutzungsrechte

(4.1) Alle Texte, Bilder, Grafiken, Videos, Konzepte und Gestaltungen (im Folgenden: Werk) der Unternehmerin unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.

(4.2) Die Unternehmerin überträgt der Kundin die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an dem erstellten Werk. Die Vereinbarung über Art und Umfang der Nutzung durch die Kundin wird Teil der Vertragsgrundlage. 

(4.3) Soweit nichts anderes individuell vereinbart wird, wird ein eingeschränkt ausschließliches Nutzungsrecht am jeweiligen Werk der Unternehmerin übertragen. Die Unternehmerin behält das Recht der Nutzung zur Eigenwerbung wie in § 9 AGB ausgeführt.

(4.4) Die Nutzungsrechte am Werk der Unternehmerin gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung durch die Kundin auf diese über. 

(4.5) Verwendet die Kundin ein Werk der Unternehmerin unter Verstoß gegen die § 4.1 – 4.4 AGB ist, zusätzlich zur vereinbarten Vergütung und unbeschadet weiterer, möglicher Schadensersatzansprüche, eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % der jeweils vereinbarten Vergütung je Nutzungsverstoß an die Unternehmerin zu zahlen.

§ 5 Vergütung und Vorschuss

(5.1) Sämtliche Leistungen, die die Unternehmerin für die Kundin erbringt, sind kostenpflichtig. Dies gilt nicht für die Leistungen gem. § 3.1 AGB.

(5.2) Der erste und zweite Änderungslauf wird jeweils nicht separat berechnet und gilt als mit der vereinbarten Vergütung abgegolten. Ist eine Änderung oder Korrektur auf Grund unrichtiger und/oder unvollständiger Informationen durch die Kundin notwendig, ist diese, dem jeweiligen Bearbeitungsaufwand entsprechend, kostenpflichtig.

(5.3) Nutzt die Kundin das Werk in anderer Art oder größerem Umfang als vereinbart, erhöht sich der Vergütungsanspruch der Unternehmerin der tatsächlichen Nutzungsart bzw. des tatsächlichen Nutzungsumfangs entsprechend. Dieser Anspruch auf eine nachträglich anzupassende Vergütung steht neben etwaigen Ansprüchen gem. § 4.5 AGB. Allerdings werden etwaige Schadensersatzansprüche auf die erhöhte Vergütung angerechnet und umgekehrt.

(5.4) Die Unternehmerin ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. Die Höhe des Vorschusses beträgt in der Regel 1/3 der gesamten Auftragssumme gemäß KVA.

(5.5) Alle Preise sind Nettopreise. Darauf ist die jeweils geltende, gesetzliche Mehrwertsteuer aufzuschlagen.

§ 6 Abnahme und Fälligkeit

(6.1) Die vereinbarte Vergütung wird mit der Abnahme bzw. Vollendung (§ 646 BGB) fällig.

(6.2) Als Abnahme gilt eine entsprechende Bestätigung durch die Kundin in Schriftform, die Bezahlung der Vergütung oder die Verwendung des Werkes.

(6.3) Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn die Unternehmerin der Kundin nach Fertigstellung des Werks eine Frist von 14 Tagen zur Abnahme gesetzt hat und die Kundin die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

(6.4) Die vereinbarte Vergütung ist, abzüglich geleisteter Vorschüsse, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu entrichten.

(6.5) Der Vorschuss wird innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Vorschussrechnung bei der Kundin zur Zahlung fällig.

§ 7 Geheimhaltung

(7.1) Die Unternehmerin verpflichtet sich, alle Informationen, die sie über die Geschäftsvorfälle der Kundin bzw. mit diesem Unternehmen verbundener Unternehmer erhält, streng vertraulich zu behandeln und diese Dritten gegenüber geheim zu halten.

(7.2) Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt ausdrücklich auch über die Dauer der vertraglichen Zusammenarbeit hinaus, sofern die einzelnen Geschäftsvorfälle nicht zwischenzeitlich allgemein bekannt geworden sind.

§ 8 Haftung

(8.1) Die Unternehmerin haftet bei Schäden an ihr von der Kundin überlassenen Sachen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(8.2) Die Unternehmerin haftet nicht für etwaige Tipp-, Rechtschreib- oder Satzfehler. Die Verantwortung des Lektorats des jeweiligen Werkes liegt – außer es wird etwas abweichendes individuell vereinbart – bei der Kundin. Das Risiko der Druckfreigabe und der jeweiligen Veröffentlichung trägt die Kundin.

(8.3) Die Unternehmerin haftet weder für inhaltliche noch rechtliche Richtigkeit ihrer Werke.

(8.4) Eine Haftung der Unternehmerin für Schäden, die bei der Kundin infolge jeglicher Nutzung des Werkes auftreten, ist ausgeschlossen.

§ 9 Erwähnungsrecht

Die Unternehmerin behält das Recht, die für die Kundin erbrachten Werke und Leistungen zur Eigenwerbung auf ihrer Website, in sozialen Netzwerken oder auf sonstigen elektronischen oder analogen Verbreitungswegen zum Zwecke der Eigenwerbung – unter Nennung der jeweiligen Kundin – zu erwähnen und zu zitieren.

§ 10 Sonstige Bestimmungen

(10.1) Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB ganz oder teilweise ungültig sein, werden die übrigen AGB in ihrer Wirksamkeit nicht berührt und sollen weiterhin gelten.

(10.2) Änderungen sowie Ergänzungen des Vertrages / des Angebotes bedürfen der Schriftform.

(10.3) Als Gerichtsstand wird der Sitz der Unternehmerin vereinbart

Stand: 13.04.2022

Andrea Wieland